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Meldeverfahren

Nach dem Digital Services Act muss jede Plattform ein Meldeverfahren anbieten, begründet entscheiden und einen Widerspruch ermöglichen. Hier steht, wie das bei uns abläuft.

Stand: 11. August 2026

Wie du meldest

Auf jeder Bot-Seite und unter jeder Bewertung steht „Melden". Angemeldet zu sein hilft, ist aber keine Voraussetzung dafür, dass wir prüfen — nur die Rückmeldung braucht ein Konto oder eine E-Mail-Adresse.

Gib an, was du meldest und warum. Je konkreter die Beschreibung, desto schneller die Entscheidung.

Wer lieber schreibt: support@norecoil.de mit Verweis auf die Adresse des Inhalts.

Was danach passiert

Jede Meldung wird von einem Menschen angesehen — nicht automatisch entschieden.

Wir bestätigen den Eingang und melden uns mit einer Entscheidung. Angestrebt sind 72 Stunden; bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten handeln wir sofort.

Die Entscheidung wird begründet. Sie nennt, was entschieden wurde, auf welcher Grundlage und ob automatisierte Mittel beteiligt waren.

Auch die betroffene Person — also wer den Inhalt eingestellt hat — bekommt die Entscheidung mit Begründung.

Widerspruch

Gegen jede Entscheidung kann innerhalb von sechs Monaten Widerspruch eingelegt werden: von der meldenden Person, wenn wir nicht eingegriffen haben, und von der betroffenen Person, wenn wir es getan haben.

Der Widerspruch läuft über denselben Weg wie die Meldung; in der Entscheidungsnachricht steht ein direkter Verweis darauf.

Ein Widerspruch wird von einer Person bearbeitet, die an der ersten Entscheidung nicht beteiligt war — soweit das bei der Größe des Teams möglich ist. Ist es das nicht, sagen wir es und sehen die Sache mit Abstand erneut an.

Das Ergebnis wird ebenfalls begründet.

Weitere Wege

Unabhängig davon steht der Weg zu einer nach Art. 21 DSA zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle offen, ebenso der Rechtsweg.

Aufsicht führt in Deutschland die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

Missbrauch des Verfahrens

Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, wird nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit vom Meldeverfahren ausgeschlossen (Art. 23 DSA).